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Interview Dr. Rips mit dem Mieterverein Nürnberg
Dr. Franz-Georg Rips ist Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) Vorstandssprecher der DMB Rechtsschutzversicherung AG. Im Gespräch mit dem Mieterverein Nürnberg beantwortet er Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Rechtsschutz des MVN.
Frage: Herr Dr. Rips, ab dem 1.1.2010 können sich Mitglieder des Mietervereins Nürnberg über die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG versichern. Mit wem haben wir es zu tun, wer ist unser neuer Vertragspartner?
Rips: Die DMB-Rechtsschutz ist ein mittelgroßes Versicherungsunternehmen, das geprägt ist durch Gruppenversicherungen mit Mietervereinen und durch einen besonders verbraucherfreundlichen und beitragsgünstigen allgemeinen Rechtsschutz. Wir haben uns seit 20 Jahren auf dem Markt positioniert und befinden uns in einem ständigen Wachstum. Unsere Gesellschaft hat mehr als 755.000 Kunden. Die meisten davon sind Mieterinnen und Mieter. Übrigens: Wir halten ein Produktangebot für den Privatrechtsschutz für Mitglieder von DMB-Vereinen vor. Informieren Sie sich unter www.dmb-rechtsschutz.de im Internet. Sie werden erstaunt sein über die günstigen Konditionen.
Frage: Wie viele Vereine sind bei der DMB RSV versichert?
Rips: Etwa 175 Mietervereine, darunter nahezu alle großen Vereine, wie Berlin, Köln, Hamburg und München. Der Trend ist deutlich zunehmend. Unser Ziel ist es, allen Mitgliedern der DMB-Mietervereine gerichtlichen Mietrechtschutz zu garantieren, und dies zu hervorragenden Bedingungen.
Frage: Was wird sich für unsere Mitglieder ändern?
Rips: Wichtig ist für uns vor allem, dass vor der Einleitung gerichtlicher Schritte immer eine Beratung im Mieterverein durchgeführt wird. Dies ist gewissermaßen eine Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz in Prozesssachen. Außerdem muss ein Schadenfall vorliegen. Dies ist immer der Fall, wenn eine Klage des Vermieters abgewehrt werden soll. Bei aktiven Klagen der Mieter, z. B. auf Rückzahlung der Kaution, wird Deckungsschutz immer gewährt, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt, d. h. wenn der Vermieter ohne sachlichen Grund einen berechtigten Anspruch des Mieters zurückweist. Die Schadensmeldung erfolgt über den Mieterverein. In der Regel wird für das Mitglied ein Anwaltsbüro beauftragt, das dann die weitere Korrespondenz mit der DMB Rechtsschutz führt.
Frage: Müssen Mitglieder, die die Versicherung wechseln möchten, mit einer erneuten dreimonatigen Wartezeit rechnen?
Rips: Der Sinn der Wartezeit besteht darin, dass die Rechtsschutzversicherung nicht abgeschlossen wird, wenn das Haus schon brennt. Denn Rechtsschutz ist Vorsorge, nicht Nachsorge. Deshalb ist es in der Branche üblich, dass zwischen dem Beginn der Versicherung und dem gemeldeten Schadensfall eine Frist von 3 Monaten liegt. Darauf verzichten wir aber, wenn der Kunde nahtlos von einer anderen Rechtsschutzversicherung zur DMB Rechtsschutz kommt. Beachten Sie aber bitte: Es darf keine Freiräume zwischen dem Wechsel der Versicherung geben. Wenn Sie die bisherige Versicherung zum 31.12. kündigen, müssen Sie am 1.1. sich bei der DMB Rechtsschutz versichern. Einen Hinweis - Prüfen Sie die Angebote des bisherigen Versicherers, falls es einen solchen gibt, mit dem Angebot der DMB Rechtsschutz. Ich bin sicher, Sie werden bei uns das günstigere Angebot finden.
Frage: Die DMB RSV trägt sicherlich nicht umsonst das DMB in ihrem Namen. Auf welche Weise sind DMB und DMB Rechtsschutzversicherung miteinander verbunden?
Rips: Unsere Rechtsschutzversicherung ist eine Selbsthilfeorganisation der organisierten Mieterschaft in Deutschland. Unser Ziel besteht darin, den DMB-Mitgliedern attraktiven gerichtlichen Rechtsschutz zu sichern, nicht nur im Mietrecht. Wie oben bereits ausgeführt, halten wir auch äußerst günstige Angebote für den Privatrechtsschutz vor. Die Prämie für den gerichtlichen Mietrechtsschutz ist nicht nur niedrig. Wir sind als Marktführer des gerichtlichen Mietrechtsschutzes auch in der Lage, das verbraucherfreundliche Angebot dauerhaft zu erhalten. Die DMB Rechtsschutz ist fest mit der Mieterorganisation verbunden. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes ist in seiner Person auch Mitglied des zweiköpfigen Vorstandes. Und der Präsident ist Vorsitzender des Aufsichtsrates. Dies gilt jedenfalls grundsätzlich.
Frage: Wie kam es zur Gründung der Versicherung?
Rips: Andere Versicherungsgesellschaften haben die Prämien für den gerichtlichen Mietrechtsschutz so in die Höhe getrieben, dass sie von den Mitgliedern nicht mehr bezahlt werden konnten. Es war deshalb Zeit, dass der Deutsche Mieterbund die Frage des Rechtsschutzes selbst in die Hand nahm. Dies hat sich bewährt. Dies wird auch dauerhaft von Vorteil sein für unsere Mitglieder.
Frage: Kann die günstige Prämie überhaupt gehalten werden? Oder muss ein Versicherter mit „Hintertürchen“ oder eingeschränkten Versicherungsleistungen im Vergleich zu Mitbewerbern rechnen?
Rips: Wir wollen die Besten bleiben. Wir werden deshalb alle Anstrengungen unternehmen, um ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für unsere Kunden aufrecht zu erhalten. Die Ergebnisse der letzten Jahre, die überaus positiv waren, haben unseren Kurs bestätigt. Wir sind und bleiben deshalb auch auf einem guten Weg. |
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