Leistungen

Was passiert mit dem alten Vertrag?

 

"Was müssen interessierte Mitglieder für den Abschluss der neuen Versicherung beachten?"

 

  • Mitglieder des MVN, die bislang keinen Mietrechtsschutz haben, können sich jederzeit über die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG versichern, wenn Sie uns dies mit dem folgenden Antrag mitteilen. Versicherungsbeginn ist dann der 1. Januar 2010. Ein anderes Datum kann natürlich gewählt werden. Allerdings ist eine dreimonatige Wartezeit zu beachten. In dieser Zeit auftretende Schadensfälle werden nicht erstattet.

  • Mitglieder, die bislang bei der D.A.S. oder einer anderen Gesellschaft versichert sind, sollten daran denken, ihren bestehenden Vertrag rechtzeitig zu kündigen. In aller Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende.
    WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass ein "nahtloser" Wechsel zwischen den Versicherungen notwendig ist. Sonst verlieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz!

 

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