Leistungen

Was passiert mit dem alten Vertrag?

 

"Was müssen interessierte Mitglieder für den Abschluss der neuen Versicherung beachten?"

  • Mitglieder des MVN, die bislang keinen Mietrechtsschutz haben, können sich jederzeit über die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG versichern, wenn Sie uns dies mit dem folgenden Antrag mitteilen. Allerdings ist eine dreimonatige Wartezeit zu beachten. In dieser Zeit auftretende Schadensfälle werden nicht erstattet.

  • Mitglieder, die bislang bei einer anderen Gesellschaft versichert sind, sollten daran denken, ihren bestehenden Vertrag rechtzeitig zu kündigen. In aller Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende.
    WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass ein "nahtloser" Wechsel zwischen den Versicherungen notwendig ist. Sonst verlieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz!