"Was müssen interessierte Mitglieder für den Abschluss der neuen Versicherung beachten?" - Mitglieder des MVN, die bislang keinen Mietrechtsschutz haben, können sich jederzeit über die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG versichern, wenn Sie uns dies mit dem folgenden Antrag mitteilen. Allerdings ist eine dreimonatige Wartezeit zu beachten. In dieser Zeit auftretende Schadensfälle werden nicht erstattet.
- Mitglieder, die bislang bei einer anderen Gesellschaft versichert sind, sollten daran denken, ihren bestehenden Vertrag rechtzeitig zu kündigen. In aller Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende.
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass ein "nahtloser" Wechsel zwischen den Versicherungen notwendig ist. Sonst verlieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz!
|