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Leistungen
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kein Wartezeitverzichtbei nahtlosem Übergang
"Beginnt im Falle eines Versicherungswechsels eine neue Wartezeit von drei Monaten?"
Nein. Wenn Sie uns – bei aktuell bestehendem Versicherungsschutz - rechtzeitig bis 15.11.2009 mitteilen, dass Sie ab 1. Januar 2010 über die DMB-Rechtsschutzversicherung versichert sein wollen, entfällt die Wartezeit.
Wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass der Versicherungsschutz auch bei einem Wechsel ohne Unterbrechung bleibt! Schließt der neue Versicherungsschutz nicht nahtlos an den alten an, beginnt die Wartezeit von Neuem zu laufen. Es können Versicherungslücken entstehen. |
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