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Leistungen
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kein Wartezeitverzicht bei nahtlosem Übergang
"Beginnt im Falle eines Versicherungswechsels eine neue Wartezeit von drei Monaten?"
Nein. Wenn Sie uns – bei aktuell bestehendem Versicherungsschutz - rechtzeitig mitteilen, dass Sie zukünftig über die DMB-Rechtsschutzversicherung versichert sein wollen und einen entsprechenden Antrag stellen, entfällt die Wartezeit. Wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass der Versicherungsschutz auch bei einem Wechsel ohne Unterbrechung bleibt! Schließt der neue Versicherungsschutz nicht nahtlos an den alten an, beginnt die Wartezeit von Neuem zu laufen. Es können Versicherungslücken entstehen. Alle Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Versicherungsbeginn lägen, wären nicht versichert, ebenso alle Streitigkeiten, die in den ersten drei Monaten nach Versicherungsabschluss entstehen!
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