04.01.10
Die Krise und der Wohnungsmarkt
DMB Landesverband Bayern fordert den Freistaat auf, im Falle einer Veräußerung der GBW-Wohnungen die Belange der Mieter zu sichern
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Bereits mehrfach berichteten wir über die eventuelle Veräußerung der GBW, die als Tochter der mit Mitteln des Freistaats Bayern geförderten Landesbank möglicherweise veräußert werden soll. Wenngleich offiziell nichts definitiv entschieden ist, liegt doch die Vermutung nahe, dass das Wohnungsunternehmen, das insgesamt 34.000 Wohnungen hält (5000 allein in Nürnberg und Erlangen), abgestoßen werden muss, weil es nicht zum Kerngeschäft der gestützten Bank gehört und ein weiterer Verbleib bei der Landesbank daher EU-rechtliche Wettbewerbsvorschriften verletzen könnte. Der DMB-Landesverband Bayern richtete nach dem Mietertag am 25.10.2009 eine Resolution an die Bayerische Staatsregierung mit dem nebenstehenden Inhalt:
- Der Freistaat Bayern als 96%iger Anteilseigner der Landesbank soll verbindlich zusichern, dass im Falle des Verkaufs der GBW-Beteiligungen solche Unternehmen zu bevorzugen sind, die nachweislich ihren Mietwohnungsbestand unaufgeteilt halten und behalten wollten.
- Darüber hinaus ist Mieterinnen und Mietern über 60 Jahren ein lebenslanger Schutz vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen zu gewähren, im Übrigen ist dieser Schutz auf 15 Jahre festzuschreiben.
- Die Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen muss für mindestens 15 Jahre ausgeschlossen werden; dieser Ausschluss ist durch Vertragsstrafen abzusichern.
- Luxusmodernisierungen sind auszuschließen.
- Mieterhöhungen sind zu begrenzen.
- Der Mieterschutz muss auch durch Rechtsnachfolger im Unternehmen bzw. im Wohnungseigentum gewährt werden.
Eine Stellungnahme der Staatsregierung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
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