Recht & Politik

16.09.08

Hintergrund: Mietenspiegel

Die Veränderung der Miethöhe ist eine beiderseitige Vertragsänderung. Da diese nicht durch einseitige Erklärung durch den Vermieter möglich ist, bedarf es der Zustimmung des Mieters.

Nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein Mieter die Zustimmung jedoch erteilen, wenn der Mietzins auf den ortsüblichen Preis einer vergleichbaren Wohnung angehoben werden soll. Maximal jedoch kann die Miete unter Berufung auf die ortsüblichen Vergleichsmiete binnen dreier Jahre um 20% angehoben werden. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, schuldet der Mieter den neuen Mietzins ab dem dritten Monat, der auf das Erhöhungsverlangen folgt.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann ein Vermieter dabei auf verschiedene Weise ermitteln, zum Beispiel durch Gutachten oder Bezug auf einen beigefügten Mietenspiegel. Erfüllt der örtliche Mietenspiegel - wie in Nürnberg - strenge wissenschaftlich-statistische Anforderungen, so ist er in jedem Fall dem Erhöhungsverlangen beizulegen. Dem Mieter soll so ermöglicht werden, die Vergleichsmiete zu überprüfen und damit die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung einzuschätzen.

Der Mietenspiegel ist somit gleichzeitig Begründungsmittel und Begrenzung einer Mieterhöhung. Die Tabelle ist dabei nichts anderes als ein Spiegelbild der tatsächlich am Markt gezahlten Mieten: er setzt selbst also keine politisch oder gesellschaftlich gewünschten Preise für gewisse Ausstattungsmerkmale fest.

Dem Nürnberger Mietenspiegel 2008 liegen die Auswertungen von 6.900 Wohnungen zugrunde, deren Mieten in den letzten vier Jahren neu vereinbart wurden. Und diejenigen Mieten, die derzeit - auch aufgrund einer Mieterhöhung - neu vereinbart werden, sind wiederum Grundlage für den kommenden Mietenspiegel - ein Kreislauf. Deswegen gilt: nicht nur im Eigeninteresse sollte jede Mieterhöhung überprüft werden. Denn die heute erhöhten Mieten sind die Voraussetzungen für die morgigen Steigerungen.

Die Juristen des Mietervereins Nürnberg und Umgebung e.V. unterstützen Sie dabei gern.



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