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Es lohnt sich also, die Wahl des Gasversorgers zu überdenken. Die Höhe der Heizkosten 2010 kann von der Wahl des Gasversorgers abhängen. Auch Vermieter sind gehalten, den aktuellen Tarif ihres Gasversorgers und Vertragspartners zu prüfen und mit anderen möglichen Anbietern zu vergleichen. Bei eklatanten Preisunterschieden sollten Vermieter den Anbieter wechseln. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Zusammenhang mit dem Betriebskosten-Recht verankert ist, besagt, dass der Vermieter alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen muss, um günstige Konditionen bei der Bewirtschaftung des Mietobjekts zu erreichen. Das bedeutet, es gilt das Gebot der Sparsamkeit. Der Vermieter muss auch alternative Angebote einholen, um überzogene Preise auszuschließen. In Nürnberg, Erlangen und Schwabach weichen die Preise der Anbieter um bis zu 25 Prozent voneinander ab. Allein durch die Wahl des falschen Tarifs des örtlichen Versorgers können 5 Prozent Mehrkosten entstehen. Wer als Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt, riskiert Schadensersatzansprüche seiner Mieter bei der nächsten Heizkostenabrechnung. Entscheidend ist hier die Frage: „Hätte der Vermieter die Kosten auch dann verursacht, wenn er sie selbst tragen müsste und nicht auf die Mieter umlegen dürfte?“
Im Jahr 2009 senkten übrigens sowohl die N-Ergie wie auch die Erlanger Stadtwerke dreimal die Preise. In Nürnberg fiel der Preis für die kWh Gas im Verlauf des Jahres beim mittleren Grundversorgungstarif von 8,15 Cent auf 5,58 Cent, im Erlanger ClassicER S-Tarif von 10,14 Cent auf 8,11 Cent brutto.
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