Recht & Politik

06.04.10

CSU gibt FDP-Forderungen nach

Mietrechtsänderungen im Bundestag gefordert

Auf einmal sieht die CSU Reformbedarf im Mietrecht und stellt das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungen in Frage. Damit gibt die CSU erstmals FDP-Forderungen nach Verschlechterungen des Mietrechts zu Lasten der Mieter nach und droht vor dem liberalen Koalitionspartner einzuknicken. Hintergrund ist eine Erklärung des innen- und rechtspolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer, anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt 2010 im Deutschen Bundestag. Anfang Dezember 2009 hatten noch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner und CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt weitgehende Mietrechtsreformen, zum Beispiel Änderungen der Kündigungsfristregelungen, strikt abgelehnt.

Mayer hatte erklärt, im Mietrecht bestehe ein konkreter Änderungsbedarf bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Bestehende Hürden sollten für eine energetische Sanierung gesenkt werden. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienten, sollten dann auch von Mietern geduldet werden und dürften nicht automatisch zu einer Mietminderung berechtigen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert, dass der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe unkritisch die Position der FDP übernommen hat. Schon nach geltendem Recht müssen Mieter energetische Modernisierungen des Vermieters dulden. Es gibt kein automatisches Recht zu einer Mietminderung. Denn der Grund für eine Mietminderung ist nie die energetische Sanierung selbst, sondern sind allenfalls erhebliche Beeinträchtigungen und Mängel im oder am Haus, beispielsweise Lärm, Schmutz, Heizungsausfall, Warmwasserausfall, Nichtbenutzbarkeit der Toilette usw. Nach geltendem Recht müssen Mieter, die wochenlang im Kalten sitzen oder auf warmes Wasser warten müssen, nicht 100 Prozent der Miete zahlen. Dabei muss es bleiben.

Die Argumentation, das Minderungsrecht verhindere Modernisierungsarbeiten, ist nachweislich falsch. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienverbände (GdW) sind bundesweit 57,1 Prozent der Wohnungen energetisch vollständig bzw. teilweise modernisiert. In den neuen Bundesländern sind über 80 Prozent der GdW-Wohnungen energetisch modernisiert worden. Hier haben das Mietrecht und das Mietminderungsrecht offensichtlich niemanden gestört.



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