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Genossenschaftliches Wohnen steht für viele Mieter sinnbildlich für ein faires Mietverhältnis. Es dürfte gerade der Wunsch nach Sicherheit und Fairness sein, der viele Menschen dazu bewegt, Mitglied einer Genossenschaft zu werden. Ihnen traut man sozial verantwortliches und nachhaltiges Handeln oft eher zu, als privaten Kleinvermietern oder gar den Heuschrecken.
Recht heuschreckig zeigt sich gleichwohl die Erlanger Wohnungsbaugenossenschaft. Sie legte ihren verblüfften Mietern bei Vertragsabschluss eine Zusatzvereinbarung vor, nach der die Mieter sich verpflichten sollten, eine zusätzliche Sicherheit zu leisten- neben der selbstverständlich zu zahlenden Kaution. Glatte 4000 Euro sollte ein Mieter zahlen, der bei einem Erlanger Großvermieter im Jahr 2007 eine Wohnung angemietet hatte
Dreisterweise enthielt die von der Genossenschaft vorgedruckte Regelung die Aussage, dass der Mieter diese Sicherheit „Zur Erfüllung seiner Pflichten“ leisten sollte. Dabei gibt es für den Abschluss einer solchen Vereinbarung keinerlei Grund und schon gar keine Pflicht. Das Gesetz begrenzt die Höhe der Mietsicherheit auf maximal drei Nettomonatsmieten, darüber hinausgehende Forderungen sind unbegründet. Mit den zu unrecht geforderten Beträgen sollten die zu erwartenden Kosten einer Renovierung bei Vertragsende abgesichert werden, so zunächst der Inhalt der zweifelhaften Vereinbarung. Dabei verwenden gerade genossenschaftlich organisierte Großvermieter nicht selten Mietvertragsformulare, die nach heutiger Rechtssprechung nicht in jeder Hinsicht Bestand haben. Oft schulden Mieter weder Schönheitsreparaturen noch Kosten hierfür. Dann besteht natürlich auch kein Bedarf, eine Sicherheit dafür zu leisten.
Ein Unding, das dem Ganzen die Krone aufsetzt, ist eine spätere Passage der Vereinbarung: dort wurde zudem dem Vermieter das Recht eingeräumt, diesen Betrag auch gegen rückständige Miete oder Nebenkosten zu verrechnen.
Betroffene Mieter dürften am Ende des Mietvertrages womöglich einer erheblichen Summe hinterherlaufen. Oft scheuen Mieter auch den Aufwand einer rechtlichen Auseinandersetzung oder vertrauen ohne Überprüfung auf die Richtigkeit der Forderung. Vermieter, die darauf spekulieren, streichen dann einen zusätzlichen unrechtmäßigen Gewinn ein.
Ein Schelm, wer vermutet, dass mit den zu Unrecht geforderten Geldern die Ausfälle kompensiert werden sollen, die vielen Genossenschaften dadurch entstehen, dass andere Mieter vielfach wegen unwirksamer Verträge bei Auszug nicht mehr renovieren...
Der Mieterverein Nürnberg hatte die Genossenschaft um eine Stellungnahme gebeten, wie oft auf diese Weise verfahren wurde. Die Anfrage blieb bislang unbeantwortet.
In einem Fall hatte der Mieterverein das Geld, das die betroffene Mietpartei bereits angezahlt hatte, mit Erfolg zurückgefordert. Mieter, die eine ähnliche Regelung unterzeichnet oder gar schon Zahlungen geleistet haben, sollten dringend den Mieterverein kontaktieren und den Vertrag prüfen lassen.
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