|
„Der Gesetzgeber muss in Sachen Energieausweis unverzüglich nachbessern, sonst wird dieses Transparenzinstrument seiner Aufgabe niemals gerecht.“ kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter. Nur eine unmittelbare Vorlagepflicht mache den Energieausweis wie vom Gesetzgeber beabsichtigt zu einem Transparenzinstrument. Die derzeitige Rechtslage, wonach der Energieausweis nur „zugänglich“ gemacht werden muss, bewirke das Gegenteil, nämlich ein Anmietungshindernis für den Mieter.
Seit Juli müssen Vermieter und Verkäufer einer Immobilie, die vor 1965 bezugsfertig wurde, dem potenziellen Mieter oder Erwerber einen Energieausweis zugänglich machen. Doch diese Pflicht wird von den Vermietern unterlaufen, so das Ergebnis der Untersuchung. Die Auswertung zeigt, dass der Energieausweis nicht das Transparenzinstrument ist, das er sein soll, sondern noch schlimmer ist, dass in jedem zehnten Fall die Frage nach dem Energieausweis den Mieter aus dem Kreis der Bewerber katapultiert. Damit droht der Energieausweis zu einem Anmietungshindernis für die Mieter zu werden.
Zehn „Testmieter“ hatten sich ab Anfang Juli auf Wohnungssuche begeben. Sie telefonierten, recherchierten und nahmen an Wohnungsbesichtigungen teil. Schon die Frage nach dem Baujahr erforderte oft Rückfragen und weitere Recherchen bei den Mitarbeitern der Immobilienanbieter.
Bei 38 % der Befragten war der Energieausweis völlig unbekannt, weitere 34 % der Anbieter sicherten erst bei Nachfrage zu, dass ein Energieausweis vorhanden beziehungsweise „in Arbeit“ sei.
Bei der Hälfte der privaten Vermieter war der Ausweis völlig unbekannt, aber 3,6 % der Privatvermieter sprachen von sich aus den Ausweis an - sie haben die Chance und den Werbeeffekt, die in diesem Instrument liegen, erkannt und nutzen ihn.
Wird ein Energieausweis vom Vermieter oder Verkäufer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht, dann handelt dieser ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 15000 Euro pro Fall geahndet werden.
Das ständige Nachgeben des Gesetzgebers gegenüber Forderungen von Vermietern und des Wirtschaftsministeriums hat bei den Vermietern offenbar den Eindruck erzeugt, das Transparenzinstrument sei untauglich und unnötig. Notwendig wäre es, dass zukünftig jedem Mietinteressenten unaufgefordert eine Kopie des Energieausweises vorgelegt werden muss. Wichtig wäre auch, dass der potenzielle Mieter genügend Zeit erhält, den Energieausweis in Ruhe zu prüfen. Unklar ist derzeit zudem, ob der Mieter Fotos vom Ausweis fertigen darf.
Dass über den Hebel der Markttransparenz mit Energieausweisen mehr energiesparende Sanierungen angeregt werden und damit entsprechend CO2 eingespart wird, ist somit derzeit illusorisch. Kritik muss sich der Gesetzgeber auch wegen der Berechnungsmodalitäten gefallen lassen Nicht die beheizte Wohnfläche ist Grundlage für die Berechnung, sondern die Gebäudenutzfläche - verrechnet zudem mit dem Faktor 1,2! Im Ergebnis wird wohl der überwiegende Teil der Ausweise einen „grünen“ Wert für das Objekt bescheinigen. Energetische Sanierungen erscheinen damit nur im Ausnahmefall notwendig – so wird das Gegenteil dessen erreicht, was in der allgemeinen Klimaschutzdebatte gefordert wird.
|